In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Akademie der Technischen Wissenschaften (SATW) und der Berner Fachhochschule hat die Swiss Data Alliance ein Arbeitspapier mit Empfehlungen zur besseren Nutzung von Daten publiziert.

Daten selbstbestimmt teilen – Empfehlungen für die Schweizer Datenpolitik

Die folgenden Empfehlungen gründen auf einem 35-seitige, von der SATW koordinierten Arbeitspapier (PDF).

1. Einen übergeordneten Rahmen für vertrauenswürdige Datenräume schaffen

Der Bund sollte einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der die übergeordneten Herausforderungen adressiert, die sich beim Aufbau vertrauenswürdiger Datenräume in unterschiedlichen Anwendungsbereichen zeigen, und damit eine bessere Nutzung von Personendaten fördern. Ein Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten könnte dies leisten. Der erwähnte Verhaltenskodex liefert wichtige Aspekte, die darin einfliessen sollten. Zudem sind die beiden Konzepte Privacy-by-Design und Privacy-by-Default bei der Planung und Konzeption von Daten- räumen zu berücksichtigen.

 2. Bürger:innen befähigen, ihre Daten selbstbestimmt teilen zu können

Um Vorbehalten entgegenzuwirken, ist der digitalen Selbstbestimmung von Bürger:innen grosse Beachtung zu schenken. Dafür gilt es, in die Data Literacy aller Akteur:innen zu investieren. Der Bund und weitere Akteur:innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sollten dies gemeinsam verfolgen. Bürger:innen brauchen Transparenz darüber, welche Daten über sie erhoben und wie diese genutzt werden. Dieser Aspekt ist in einem Rahmengesetz zu verankern. Darüber hinaus sollten sie möglichst effektiven Zugang zu und die Kontrolle über die sie betreffenden Daten erhalten. Die Politik sollte prüfen, ob hierzu eine weiterführende Gesetzgebung angezeigt oder dies anderweitig realisierbar ist.

3. Die Interessen der Wirtschaft angemessen berücksichtigen

Um zu verhindern, dass sie in Bereichen von nationaler Bedeutung in die Abhängigkeit ausländischer Unternehmen gerät, muss die Schweiz geeignete Rahmenbedingungen schaffen. Damit alle Akteur:innen aktiv an Datenräumen partizipieren und davon profitieren können, müssen sie gemeinsam Anforderungen an Datenräume definieren. Dabei soll die Wirtschaftsfreiheit berücksichtigt werden. Entschädigungen für Aufwände wie z. B. die Erfassung von Daten oder die Sicherstellung von deren Qualität sind dabei zu berücksichtigen. Ungeachtet dessen braucht es Infrastrukturen, die auf eine Anschubfinanzierung durch die öffentliche Hand angewiesen sind.

4. In einem partizipativen Ansatz eine gemeinsame Vision verfolgen

Um breit gestützte Rahmenbedingugen zu schaffen, braucht es geeignete Gefässe, die einen regelmässigen Wissensaustausch und einen fortwährenden Dialog während des gesamten Prozesses zwischen den verschiedenen Akteur:innen unterstützen. Nur wenn der Prozess unter Mitwirkung aller Interessensgruppen realisiert wird, kann eine gemeinsame Vision gefunden und verfolgt werden.

Der Bund sollte im Rahmen der «Strategie Digitale Schweiz» eine fortwährende Diskussion anstossen mit dem Ziel, in der Schweiz eine Datennutzungskultur zu etablieren, wie sich in skandinavischen Ländern bereits bewährt hat. Bei einem entsprechenden Mandat könnte das Netzwerk Digitale Selbstbestimmung in Zusammenarbeit mit sektoriellen Akteur:innen und weiteren bestehenden Netzwerken dies leisten.

5. Internationale Interoperabilität sicherstellen

Die Interoperabilität zwischen verschiedenen Datenräumen auf Schweizer wie auch auf internationaler Ebene ist zentral und zwingend sicherzustellen. Insofern gilt es, sich an EU-Initiativen wie Gaia-X zu orientieren. Der Austausch mit europäischen und weiteren ausländischen Interessensgruppen ist dafür aktiv zu verfolgen. Dies betrifft nicht nur Bundesämter wie das BAKOM und die DV, sondern auch sektorspezifische Wirtschaftsakteur:innen.


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Der europäische Datenraum aus Schweizer Sicht (Whitepaper)

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Datenübertragbarkeit in der Schweiz: Leitlinie zur Umsetzung