Datensouveränität ist ein Teilaspekt der Digitalen Souveränität.

Datensouveränität formuliert, was im Zusammenhang mit Daten zu tun ist, um den Staat souverän sein bzw. werden zu lassen. Der rechtliche Ankerbegriff, an dem sich die staatlichen Bemühungen orientieren, heisst Kontrolle. Es geht dabei nicht nur um die Frage, ob wir die Nutzung unserer Daten andern verbieten können, sondern auch darum, ob Daten selbstbestimmt genutzt werden kön­nen. Damit stellt sich zugleich die Frage, welches Gemeinwesen in einer hochgradig vernetz­ten Welt in Bezug auf welche Aspekte mit welchen Instrumenten Kontrolle ausüben dürfen soll.

Die Swiss Data Alliance hat aufgrund ihrer Recherchen festgestellt, dass die Debatte zunächst die Aufgabe der internationalen Kompetenzabgrenzung lösen muss und sodann beantworten soll, wie der Staat im Rahmen seiner internationalen Zuständigkeiten vorgehen soll, um einerseits seine Gestaltungsziele durchzusetzen (positiv formulierte Zielerwartung) und andererseits sich gegen Eingriffe anderer Akteure abgrenzen soll (negativ formulierte Zielerwartung). Diese drei Anforderungen an die Diskussion führen zu den drei Denkkategorien, die helfen werden, die Diskussion zu strukturieren.

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Sekundärnutzung von Daten