Digitale Souveränität und die Zuständigkeit des Staates

Wer ist für digitale Souveränität zuständig? An der diesjährigen Konferenz für digitale Nachhaltigkeit DINAcon stellte Christian Laux von der Swiss Data Alliance ein Modell vor, dass Klarheit bringen kann.

Digitale Souveränität betrifft diejenigen Bereiche, in denen der Staat als Ganzes betroffen ist. Behörden, Unternehmen und Individuen sind in erster Linie selbst für die Gestaltung für ihren digitalen Alltag zuständig.

Aktuell verliert die Diskussion um digitale Souveränität an Effektivität, weil die verschiedensten Themen alle in den gleichen Topf geworfen werden. Die Verfügbarkeit von Daten («Ich kann jederzeit auf meine Daten zugreifen») ist etwas ganz anderes als die Vertraulichkeit von Daten («Ein böser ausländischer Staat kann auf meine Daten zugreifen»). Hier braucht es einen genauen Blick, damit wir Lösungen finden können.

Eine zweite Malaise ist die Vermischung der Zuständigkeiten. Was meinen wir, wenn wir «mehr digitale Souveränität» plädieren? Es gibt Bereiche, in denen einzelne Unternehmen und Amtsstellen in erster Linie selbst gefordert sind und ihre Hausaufgaben machen müssen. Gleichzeitig braucht es die Diskussion darüber, welche Prinzipien die Digitalisierung der Schweiz anleiten sollen. Ein gelungenes Beispiel dafür ist die e-ID: Sie zeigt, wie eine technische Lösung ein ideelles Prinzip – das Prinzip der individuellen digitalen Selbstbestimmung – konsequent umsetzt.

Welche anderen Prinzipien sollen uns in Zukunft leiten? Lasst uns darüber diskutieren!

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