Digitale Souveränität: Der Bericht des Bundesrates und eine Perspektive der Wirtschaft

Wird der Schweizer Staat zu einem Leuchtturm der digitalen Souveränität? Beim Podium an der ETH Zürich stehen die nächsten Schritte im Fokus.

Im Zentrum der bundesrätlichen Definition steht die Kontroll- und Handlungsfähigkeit des Staates im digitalen Raum: «Digitale Souveränität bedeutet, als Staat über die erforderliche Kontroll- und Handlungsfähigkeit im digitalen Raum zu verfügen, um die Erfüllung staatlicher Aufgaben sicherzustellen.» Autarkie ist kein Ziel. Es geht darum, Kontroll- und Handlungsfähigkeit bei staatlichen Aufgaben zu steuern. Wichtige Ziele sind der Schutz von Vertraulichkeit, Immunität von Behördendaten, Aufrechterhaltung des Betriebs und Reduktion von Abhängigkeiten, um hier nur einige zu nennen.

Während die Bundesverwaltung bezüglich Inventarisierung ihrer digitalen Ressourcen gut aufgestellt ist, besteht gemäss Adrian Koster vom Staatssekretariat für Sicherheitspolitik SEPOS und Moritz Burrichter von der Direktion für Völkerrecht des EDA Handlungsbedarf bei der Identifikation und Bewertung aussen- und sicherheitspolitischer Risiken, etwa durch unilaterale Akte anderer Staaten oder Technologiesanktionen. Die neu geschaffene interdepartementale Arbeitsgruppe (IDAG) Digitale Souveränität ist entsprechend mit der Identifikation und Bewertung von diesen Risiken beauftragt. Neben Aspekten des geopolitischen Risikomanagements soll sie auch Anpassungen im nationalen Recht sowie völkerrechtliche Instrumente prüfen und insgesamt als Koordinationsstelle dienen.

Wie Guido Greber (Accenture) betont, ist digitale Souveränität kein statischer Zustand, sondern erfordert fortlaufendes Nachjustieren. Für Unternehmen gehört das zum Alltag, ebenso wie auch Amtsstellen ihren Beschaffungsalltag (IT-Einkauf bzw. «Sourcing») weiterhin sorgfältig ausführen werden. Dieser Alltag wird parallel zu den Arbeiten der IDAG gestaltet.

Der Bundesrat hat sich bei Ausarbeitung des Berichts rollengerecht an der verfassungsrechtlichen Ordnung orientiert. Der Bundesrat beschreibt den Aktionsplan für Massnahmen zur Sicherstellung staatlicher Aufgaben mit Blick auf die Bundesverwaltung. («Die Ausführungen beziehen sich auf den Bund, da Kantone und Gemeinden weitgehend unabhängig in der Gestaltung ihrer Prozesse sind …. Zudem beschränkt sich die Prüfung auf die Verwaltungsbehörden.») Damit nimmt er eine Leuchtturmfunktion ein für Stakeholder, für die er gemäss verfassungsrechtlicher Ordnung keine Vorgaben gemacht hat, etwa für Gerichte, Entscheidungen politischer Art im Parlament oder für Amtsstellen der Kantone.




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